Psychologische Psychotherapie
Inhaltliche Gliederung der Ausbildung
Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998 zum Psychotherapeutengesetz umfasst die Ausbildung folgende Bausteine:
| Theoretische Ausbildung | 600 Stunden |
| Selbsterfahrung | 120 Stunden |
| Praktische Tätigkeit | 1.800 Stunden; davon 1.200 Stunden stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit und 600 Stunden im psychosomatischen Bereich |
| Praktische Ausbildung (eigene Patient:innenbehandlung) | 600 Stunden ambulante Psychotherapie (bis zu 800 Stunden möglich) |
| Supervision | 150 Stunden, davon mindestens 50 Stunden in Einzelsupervision |
| Ergänzendes Studium („freie Spitze“) | 930 Stunden |
Theoretische Ausbildung
Um zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie gemäß §3 der Ausbildungs- & Prüfungsverordnung zum Psychotherapeutengesetz die Teilnahme an Theorieveranstaltungen im Umfang von 600 Unterrichtseinheiten nachweisen.
Grundkenntnisse (ca. 200 Stunden): Im Rahmen der Grundausbildung wird das Wissen aus dem Studium vertieft. Inhaltliche Schwerpunkte liegen unter anderem auf Diagnostik und Klassifikation, Methoden der Exploration, Gesprächsführung und Informationsgewinnung (u.a. Problem- und Verhaltensanalyse), Methoden der Therapieplanung, medizinischen Aspekten sowie rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie.
Vertiefende Ausbildung (ca. 400 Stunden): hier werden vor allem störungsspezifische Aspekte bearbeitet. Dabei wird sowohl der theoretische Hintergrund (Diagnose, Störungsmodelle, Verlauf, evidenzbasiertes Vorgehen) vermittelt, als auch das praktische therapeutische Vorgehen durch Übungen in Kleingruppen, Rollenspiele, Videomaterial oder Demonstrationen veranschaulicht. In störungsübergreifenden Seminaren werden u. a. motivationale Strategien, Beziehungsgestaltung, kognitive Interventionen, emotionsfokussierte Ansätze, ressourcenorientiertes Vorgehen, aber z. B. auch der Umgang mit Patient:innen mit Migrationshintergrund zum Thema. Entwicklungen der dritten Welle der Verhaltenstherapie (z. B. Schematherapie nach Young) finden hier ihren Platz. Seminare zum Vorgehen in der Praxis (z. B. Schulungen bezüglich der organisatorischen Abläufe rund um ambulante Psychotherapie, Qualitätssicherung und Dokumentation) bereiten die Teilnehmer:innen auf die praktische Ausbildung und eine spätere Arbeit in eigener Praxis vor. Einen Einblick in andere Therapieformen geben Seminare z. B. zu tiefenpsychologischen Ansätzen, systemischer Therapie, neuropsychologischer Therapie und Gruppentherapie.
Praktische Tätigkeit (pT1 und pT2)
1.200 Stunden (mindestens 1 Jahr) praktische Tätigkeit 1:
In der Ausbildung zum:zur psychologischen Psychotherapeut:in bekommt man im Rahmen der praktischen Tätigkeit 1 die Gelegenheit, im ersten Jahr der Ausbildung in einer stationären Einrichtung - in der Regel einer psychiatrischen Klinik - im Team mit anderen Psychotherapeut:innen, Ärzten/Ärztinnen und weiteren Berufsgruppen Erfahrungen zu sammeln. Das Zentrum für Psychotherapie (ZfP) Bonn kooperiert derzeit mit 38 Kliniken, mit denen Kooperationsverträge mit über 70 Plätzen geschlossen wurden.
Durch unsere regelmäßigen Quartalstreffen mit dem:der Lehrgangsleiter:in halten wir während des „Psychiatriejahres“ auch neben den Theorieveranstaltungen engen Kontakt mit den Teilnehmer:innen und können sie so während der praktischen Tätigkeit begleiten und beraten.
600 Stunden (mindestens 1/2 Jahr) praktische Tätigkeit 2:
Die praktische Tätigkeit 2 kann ebenfalls in einer anerkannten psychiatrischen Klinik absolviert werden. Als Vorbereitung auf die praktische Ausbildung (Behandlung eigener Patient:innen unter Supervision) ist es jedoch auch sinnvoll, die praktische Tätigkeit 2 in einer, der mit dem ZfP Bonn kooperierenden Praxen für Psychotherapie abzuleisten. Derzeit kooperieren wir mit 27 Praxen bezüglich der praktischen Tätigkeit 2.
Kooperierende Einrichtungen
Eine Auswahl unserer Kooperationskliniken finden Sie hier. Bitte nehmen Sie erst nach dem Zulassungsgespräch bei uns Kontakt zu den Einrichtungen auf. Die Voraussetzung einer Bewerbung für einen Praktikumsplatz ist immer die schriftliche Zusage des Ausbildungsinstituts. Nach erfolgreichem Zulassungsgespräch erhalten Sie eine ausführliche Liste mit allen Angaben zu unseren kooperierenden Einrichtungen.
- Alexianer Krankenhaus Aachen
- Universitätsklinikum Aachen Klinik f. Psychiatrie
- Rhein-Mosel-Fachklinik
- LVR-Klinikum Düsseldorf
- Rheinische Kliniken Düren
- Rheinische Klinken Langenfeld
- Rheinische Kliniken Viersen
- Schön Klinik Bad Arolsen
- St. Josef-Krankenhaus Neuss
- Sana Klinikum Duisburg (Bertha Krankenhaus)
- Alexianer Krankenhaus Köln
- Rheinische Kliniken Köln
- Gelderland Klinik
- Helios Klinikum Duisburg
- Ev. Kliniken Gelsenkirchen
- Ev. Krankenhaus Bergisch-Gladbach
- Maria-Hilf-Krankenhaus Gangelt
- St. Antonius Krankenhaus Bottrop
- Rheinische Kliniken Mönchengladbach
- Ev. Krankenhaus Castrop-Rauxel
- St. Josef Hospital Oberhausen
- Alexianer Krankenhaus Aachen
- St. Nikolaus-Hospital Kalkar
- Fliedner Krankenhaus Ratingen
- LWL Klinik Hemer
- St. Marien-Hospital Mühlheim an der Ruhr
Praktische Ausbildung
(600 Stunden eigene Patientenbehandlung unter Supervision)
Die praktische Ausbildung nach § 4 Abs. 1 (PsychTh-APrV) ist Teil der vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (wie die VT) und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patient:innen mit Störungen mit Krankheitswert. Durch die praktische Tätigkeit und die bis dahin besuchten Theorieveranstaltungen wurde eine gute Grundlage für diesen neuen spannenden Schritt in der Ausbildung gelegt.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patient:innenbehandlungen sowie mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 als Einzelsupervision durchzuführen sind.
Die ambulanten Behandlungen finden in der Regel in der Ambulanz des ZfP Bonn statt, können darüber hinaus aber auch in verschiedenen Außenstellen (Lehrpraxen) auch außerhalb Bonns durchgeführt werden.
Jede Ausbildungstherapie beginnt für den:die Patient:in mit einem Erstgespräch mit einem/einer Psychologischen Psychotherapeut:in der Ambulanz. Sind die Patient:innen mit ihrer Problematik für eine ambulante Behandlung im Ausbildungskontext geeignet, werden diese im Rahmen einer Übergabe an die Therapeut:innen weitergegeben. Bei der Verteilung der Patient:innen kann so auf individuelle Kenntnisse und Wünsche der Therapeut:innen Rücksicht genommen werden. Die im Rahmen der praktischen Ausbildung durchgeführten Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet; der:die Therapeut:in bekommt einen fairen Anteil dieser Vergütung als Honorar ausgezahlt.
Supervision
Die praktische Ausbildung wird sehr eng von Supervisor:innen begleitet. Nach jeder 4. Behandlungsstunde wird der Verlauf der Behandlung im Rahmen von Gruppen- oder Einzelsupervision besprochen. Darüber hinaus stehen die Supervisor:innen bei allen dringenden Fragen zur Behandlung auch kurzfristig und „außer der Reihe“ zur Verfügung. In der Ambulanz des Zentrums für Psychotherapie Bonn ist in der Regel auch ein/eine approbierte:r Psychologische:r Psychotherapeut:in aus dem Team der Ambulanzleitung vor Ort. Alle unsere Supervisor:innen verfügen über langjährige Erfahrung in Verhaltenstherapie und sind staatlich anerkannt.
Selbsterfahrung
Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) umfasst die Selbsterfahrung in der VT-Ausbildung 120 Stunden, verteilt auf mindestens drei Jahre.
"Gegenstand der Selbsterfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf." (§5 APrV).
Umsetzung am Zentrum für Psychotherapie (ZfP) Bonn
Die Selbsterfahrung wird am ZfP Bonn als Gruppenselbsterfahrung realisiert. Dazu begibt sich die Ausbildungsgruppe an fünf in der Regel dreitägigen Blöcken etwa alle sieben Monate in ein externes Tagungshaus. Zwei erfahrene und anerkannte Selbsterfahrungsleiter:innen begleiten den Kurs.
- Selbsterfahrung I Reflexion biografischer Einflüsse I
- Selbsterfahrung II Reflexion biografischer Einflüsse II
- Selbsterfahrung III Regeln und Botschaften im Kontext der eigenen Biographie
- Selbsterfahrung IV Schwierige Situationen in der Therapie - Umgang mit eigenen Emotionen
- Selbsterfahrung V Schwierige Situationen in der Therapie- Umgang mit Abschied und Trauer
Ergänzendes Studium ("freie Spitze")
Das ergänzende Studium - auch freie Spitze - umfasst 930 Stunden und vervollständigt die Ausbildung auf die im Psychotherapeutengesetz festgelegten 4.200 Stunden.
Sie ermöglicht es dem Ausbildungsinstitut thematische Schwerpunkte zu setzen und zu vertiefen. Am ZfP Bonn sind dies v.a. die in der DGVT-Tradition stehenden regionalen Arbeitsgruppen mit Themen wie Diagnostik und kollegialem Austausch über die praktische Fallarbeit.
Darüber hinaus entsteht durch die freie Spitze die Möglichkeit, mit selbst organisierten Fortbildungen eigene Interessensschwerpunkte zu setzen, die über die in der theoretischen Ausbildung definierten Lernstoffe hinausgehen.
| Das ergänzende Studium erreichen Sie über: | Umfang | |
| A Pflicht | Besuch der regionalen Arbeitsgruppe und Treffen mit der Lehrgangsleitung | mind. 150 UE max. 500 UE |
| Teilnahme an 4 Fallkonferenzen mit mind. 1 Fallvorstellung | 2 UE pro Fallkonferenz + 4 UE pro Fallvorstellung (12 UE) | |
| Teilnahme an den Ambulanztreffen | 2 UE pro Ambulanztreffen | |
| Teilnahme an Arbeit mit dem Ambulanz-Organisations-System (AmbOS) | 6 UE | |
| Vorbereitung auf die Zwischenprüfung | 10 UE | |
| Dokument Regelungen zur Durchführung der pA (PA001) lesen | 15 UE | |
| Dokument Umgang mit Suizidalität (PA020a) lesen | 5 UE | |
| B Kür | Vor- & Nachbereitung der Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung | max. 200 UE |
| Dokument "Ressourcensammlung Diagnostik" lesen | 10 UE | |
| Dokument "Leitfaden für die Falldarstellung" lesen als Vorbereitung für die staatliche Prüfung | 5 UE | |
| Seminare zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung | 2 x 8 UE | |
| Teilnahme an Veranstaltungen „rund um die Psychotherapie“ außerhalb der RHAP Bonn (z.B. dgvt-Workshops, Ringvorlesungen an Universitäten, Fortbildungen für Ärzte & Psychologen in Kliniken ...) | 1 UE je 45 Min. | |
| Teilnahme an Ambulanztreffen im Rahmen der praktischen Ausbildung | 2 UE je Treffen | |
| Teilnahme an Kurssprechertreffen mit Protokollerstellung | 4 UE je Treffen | |
| Mehr-Stunden aus der praktischen Tätigkeit (1 & 2) | max. 300 UE | |
| Mehr-Stunden aus der der theoretischen Ausbildung | 1 UE je 45 Min. | |
| Mehr-Stunden aus der Selbsterfahrung | 1 UE je 45 Min. | |
| Mehr-Stunden aus der praktischen Ausbildung | 1 UE je Therapiestunde | |
| Lehrfilme der DGVT ansehen (Moodle Plattform ab 2022) | 1 UE je 45 Min. |
Wer kann teilnehmen?
Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen (Studienabschlüsse) für die PP-Ausbildung sind gesetzlich geregelt.
Voraussetzung für die Ausbildung zum:r Psychologischen Psychotherapeut:in ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master) oder ein gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss in Psychologie. Im Masterstudium muss das Fach Klinische Psychologie geprüft und bestanden werden.
Bitte beachten Sie, dass am ZfP Bonn grundsätzlich ein Master- bzw. Diplomabschluss Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung ist. Für die Erfüllung und den Nachweis dieser Voraussetzung ist jeder Bewerber selbst verantwortlich. Insbesondere bei abweichenden oder im Ausland erworbenen Studienabschlüssen ist eine Abklärung und Bestätigung durch die zuständige Behörde notwendig. Aktuelle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Düsseldorf.
Darüber hinaus setzt die Zulassung zur Ausbildung die persönliche und fachliche Eignung voraus.
Reform der Psychotherapeutenausbildung
- Neue Zugangsvoraussetzungen
Am 01.09.2020 hat sich das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geändert. Es gibt nun ein PsychThG–alte Fassung und ein PsychThG–neue Fassung. Diese Reform hat nicht nur Auswirkungen auf die Art der Ausbildung (in Zukunft "Weiterbildung"), sondern auch Einfluss auf die Zugangsvoraussetzungen sowie das Berufsbild.
Das PsychThG-neue Fassung gilt für alle Bachelor-Studiengänge, welche nach dem 01.09.2020 aufgenommen wurden.
Nach dem PsychThG–neue Fassung ist nun ein neuer polyvalenter Bachelorstudiengang Psychologie und ein neuer Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule mit einer Staatsprüfung abzuschließen, um die Approbation zum:r Psychotherapeut:in erhalten zu können.
Vertiefte Informationen finden Sie beispielsweise unter
https://www.ptk-nrw.de/berufsstand/ausbildung
www.psychotherapeutIn-werden.de
https://www.dgps.de/schwerpunkte/psychotherapie-gesetzesreform
https://www.kbap.de/reform-der-psychotherapeutenausbildung-ab-2020/
Sind Sie aktuell in einem Bachelor oder Masterstudiengang, der die aktuellen Zugangsvoraussetzungen erfüllt?
Keine Sorge, auf absehbare Zeit werden wir weiterhin Ausbildungen zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in anbieten. Aufgrund der schwer absehbaren Nachfrage müssten wir dennoch empfehlen, eher früher als später den Schritt in die Ausbildung zu wagen.
Voraussetzungen für die (postgraduale) Psychotherapieausbildung
Mit folgenden Studiengängen kann man derzeit in NRW zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in zugelassen werden:
- abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master), die Abschlussprüfung muss das Fach Klinische Psychologie einschließen
- gleichwertiger (ausländischer) Hochschulabschluss in Psychologie
- Studiengänge mit anderen Bezeichnungen, die bislang den Zugang in NRW ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden
Auch wenn die persönliche und fachliche Eignung eines:einer Bewerber:in für die Aufnahme in einen Lehrgang am Zentrum für Psychotherapie Bonn spricht, müssen die allermeisten Studienabschlüsse zunächst daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich zur Teilnahme an der Ausbildung und Zulassung zur staatlichen Prüfung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG qualifizieren. Ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, entscheidet das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf. Wir unterstützen Sie im Prüfprozess, indem wir Ihre Studienabschlüsse vorprüfen, Ihre Unterlagen beim Landesprüfungsamt (LPA) einreichen und die gesamte Kommunikation mit dem LPA für Sie übernehmen.
Ein Informationsblatt des Landesprüfungsamtes bzgl. der Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.
Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?
Jedes Jahr im April und Oktober beginnen neue Lehrgänge, für die Sie sich jederzeit bewerben können, auch wenn Sie Ihr Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben. Wir setzen keine Bewerbungsfristen und führen keine Auswahlseminare durch.
Allerdings empfiehlt es sich, die Bewerbungsunterlagen mindestens ein halbes Jahr vor Beginn zu versenden. Aus unserer Erfahrung sind danach nur noch Restplätze oder Plätze auf der Nachrückerliste vorhanden.
Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung in der ZfP Bonn haben, bieten wir Ihnen einen individuellen Besichtigungs- und Gesprächstermin in unserem Institut an. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Räumlichkeiten und die Atmosphäre der Ausbildungsstätte persönlich kennen zu lernen und (persönlich relevante) Fragen zur Ausbildung zu stellen. Informationsgespräche sind auch online möglich.
Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter 0228 - 433 646 0.
Wenn Sie eine orientierende E-Mail mit weiteren aktuellen Informationen erhalten möchten, können Sie diese per Mail über unsere Adresse ABZ@rhap-bonn.de anfordern.
Beginn und Dauer der Ausbildung
Neue Lehrgänge beginnen jedes Jahr zum 1. April und 1. Oktober. Nach ca. 18 Monaten, wenn die praktische Tätigkeit abgeschlossen ist, erfolgt eine mündliche Zwischenprüfung. Nach der Zwischenprüfung beginnt die praktische Ausbildung im Rahmen derer Sie eigene Patient:innen ambulant und unter Supervision behandeln. Am Ende der Ausbildung, wenn alle Ausbildungsbausteine absolviert wurden, steht die staatliche Prüfung, die immer im Frühling oder im Herbst eines Jahres absolviert werden kann. Die meisten Teilnehmer:innen schließen ihre Ausbildung ca. 3 ½ Jahre nach Beginn ab.
Es gibt immer wieder Gründe (z. B. Schwangerschaft, Krankheit, o.ä.) weshalb einzelne Teilnehmer:innen sich nicht mehr an ihren ursprünglichen Zeitplan halten können. Sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam einen Weg, wie Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Kosten der Ausbildung und Refinanzierung
Gebührenmodell - Sie haben die Wahl
Die Kosten für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in belaufen sich derzeit auf 13.914 EUR (ohne Supervisionskosten). Wenn Sie Mitglied unseres Kooperationspartners Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) sind, dann reduzieren sich die Kosten um 900 EUR und betragen insgesamt 13.014 EUR.
Ab Beginn der dreijährigen Ausbildung werden die Gebühren (13.914 EUR bzw. 13.014 EUR) per Lastschrift quartalsweise eingezogen (1.159,50 EUR bzw. 1.084,50 EUR x 12 Quartale = 3 Jahre).
In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten:
- Anmelde- und Zulassungsverfahren
- Theoretische Ausbildung (mind. 600 Std.)
- Gruppen-Selbsterfahrung (mind. 120 Std.) - ohne Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Ergänzendes Studium (930 Std. „freie Spitze“)
- Coaching der praktischen Tätigkeit
- Anleitung der regionalen Arbeitsgruppen, Lehrgangsleitung
- Anleitung während der praktischen Ausbildung in den Ambulanzen des ZfP Bonn
- Erstellung mögl. Studientexte, Seminarmaterialien und Skripte
- Haftpflichtversicherung über den Kooperationspartner dgvtA
- Begutachtung von zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV für die Zulassung zur Prüfung
- Ausstellung eines ZfP/RHAP und/oder DGVT-Abschlusszertifikates (Fachkundenachweis).
Zusätzliche Kosten
Hinzu kommen die Kosten für die 100 Gruppensupervisionen (110 EUR/Stunde, die durch die Anzahl der jeweils Teilnehmenden geteilt werden) und die 50 Einzelsupervisionen (110 EUR/Stunde), die im Rahmen der praktischen Ausbildung (eigene Behandlungstätigkeit unter Supervision) anfallen und mit den Ambulanzeinnahmen verrechnet werden. Außerdem sind Fahrtkosten und Verpflegung im Rahmen der Selbsterfahrungsseminare, die in Tagungshäusern stattfinden, und die Anmeldung und Durchführung der staatlichen Prüfung zu zahlen.
Eine Aufnahmegebühr oder Gebühren, wenn sich die Ausbildung des Teilnehmers aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) verlängert, werden nicht erhoben.
Refinanzierung
Bei uns werden die Teilnehmer:innen an den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung (mind. 600 Therapiestunden unter Supervision) entsprechend der gültigen Honorarordnung beteiligt. Sie erhalten einen Anteil der Vergütungen der Krankenkasse für alle von Ihnen an Patienten des ZfP Bonn erbrachten psychotherapeutischen Leistungen von derzeit ca. 40 %. Bei 600 durchgeführten Therapiestunden entspricht das einer Gesamteinnahme von ca. 30.000 EUR.
Außerdem beträgt die Mindestvergütung der pT1 aktuell 1.000 EUR monatlich, unter Ableistung in Vollzeitform (mindestens 26 Stunden; 12.000 EUR).
Bezüglich weiterer Möglichkeiten der Finanzierung informieren wir Sie gern beim Zulassungsgespräch im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Staatliche Prüfung und Approbation
Die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die von der jeweils zuständigen Landesbehörde abgenommen wird. Für Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie an der Bezirksregierung in Düsseldorf.
Die staatliche Prüfung findet im Frühjahr und Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die „Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren“. Diese werden in einer zweistündigen Klausur geprüft. Die schriftliche Prüfung findet bundeseinheitlich, immer im März und August, statt und wird vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz organisiert. Gegenstandskataloge für PP, praktische Hinweise zur Prüfungsdurchführung und Musteraufgaben finden Sie auf der Internetseite des IMPP.
Die mündliche Prüfung umfasst eine halbstündige Einzel- und eine bis zu zweistündige Gruppenprüfung mit drei bis vier Prüfungskandidat:innen, die vor einer staatlichen Prüfungskommission (bestehend aus vier Prüfer:innen) am Institut abgelegt wird. Für jeden/jede Prüfungskandidat:in wird im Rahmen der Gruppenprüfung eine Prüfungszeit von 30 Minuten veranschlagt.
Die mündliche Prüfung bezieht sich inhaltlich auf das Vertiefungsgebiet. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der therapeutischen Praxis.
Nachdem alle Ausbildungsbausteine ordnungsgemäß absolviert und sowohl die schriftliche, als auch die mündliche Prüfung bestanden wurden, kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Approbation beantragt werden.
Die Approbation und der von uns bescheinigte Fachkundenachweis (Fachkunde Verhaltenstherapie) sind Voraussetzungen für die sozialrechtliche Anerkennung (Niederlassung als Psychotherapeut:in).
Ihre Vorteile
„Wir kennen uns aus!“
- Langjährige Erfahrung: Seit über 20 Jahren erfolgreiche Durchführung der Ausbildung in der RHAP.
- Hervorragende Prüfungsergebnisse.
- Langjährige Erfahrung mit ausländischen Studienabschlüssen.
„Sie schreiben schwarze Zahlen!“
Unterstützung bei der Finanzierung
- Refinanzierung der Ausbildung durch Einnahmen im Rahmen der praktischen Ausbildung (bei 600 Stunden derzeit Einnahmen von ca. 30.000,00 EUR)
„Wir interessieren uns für Sie!“
Intensives Betreuungskonzept
- Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Landesprüfungsamt und die Versendung der Unterlagen zur Überprüfung Ihrer Studienabschlüsse für Sie.
- Ab Beginn der Ausbildung: Begleitung des Kurses durch eine:n approbierte:n Mitarbeiter:in mit regelmäßigen Treffen in Kleingruppen
- Coaching während der Zeit in der Psychiatrie
- Ständige personelle Präsenz einer/eines Approbierten in der Ausbildungsambulanz, zur Unterstützung in Krisenfällen und bei kurzfristig auftauchendem Klärungsbedarf
- Unterstützung bei organisatorischen Abläufen durch Mitarbeiter:innen der Verwaltung
- Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände im Ausbildungsverlauf (z. B. Pausieren bei Schwangerschaft)
- Kein Massenbetrieb
„Wir möchten, dass Sie nach der Ausbildung zu den Besten gehören!“
Umfangreiche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement
- Evaluationen von Lehrveranstaltungen und anderen Ausbildungsbausteinen durch Ausbildungskandidat:innen
- Regelmäßige Supervisor:innenkonferenzen zur Optimierung von Ausbildungssupervisionen
- Regelmäßige Fallkonferenzen für PPler zur fachübergreifenden Supervision schwieriger Behandlungsfälle
- Ständige Überprüfung der Therapieprozesse durch Prozess- und Ergebnisdiagnostik
„Wir sehen Sie als Kunden!“
Mitsprache-/Mitgestaltungsmöglichkeiten
- PiA-Arbeit in Netzwerken z.B. im DGVT-Verbund wird unterstützt
- Gewählte Kurs- und Institutssprecher:innen als ständige Ansprechpartner:innen
- Regelmäßige Kurssprecher:innentreffen zur Optimierung der Kommunikation
- Ausbildungsausschuss (Zusammensetzung aus Vertreter:innen des Institutes, Kurssprecher:innen und Supervisor:innen) zur Klärung von Sonderregelungen (z.B. bei veränderten Lebensumständen wie Krankheit etc.).
„Wir gehen mit der Zeit!“
Moderne Organisation
- Weitgehende Strukturierung aller Abläufe
- Moderne Technik (PC-Arbeitsplätze, aber auch Arbeiten von zu Hause aus am Patientenverwaltungsprogramm möglich, digitale Psychometrie, automatische Auswertung).
„Zusammen sind wir stark!“:
- Bundesweite Vernetzung und Qualitätssicherung durch die Kooperation mit der Ausbildungsakademie der DGVT.
- Ausbildungsakademie mit 22 Ausbildungsstätten, die sich an gleichen Standards orientieren.
- Interessenvertretung der Auszubildenden durch die DGVT
- Möglichkeit, Theorieseminare kostenfrei bei anderen Instituten des DGVT-Verbunds wahrzunehmen bzw. nachzuholen.
Zusatzqualifikationen
Neben der grundständigen Ausbildung können Sie derzeit Zusatzqualifikationen in folgenden Bereichen erwerben:
Fachliche Befähigung zur Ausführung und Abrechnung von Gruppenbehandlungen
Notwendig für die Zusatzqualifikation zur fachlichen Befähigung von Psychologischen Psychotherapeut:innen zur Ausführung und Abrechnung von Gruppenbehandlungen nach den Nrn. 883 und 884 BMÄ (bei vorliegender Fachkunde in VT gemäß § 95c SGBV) ist der Nachweis von Theorieseminaren im Umfang von 48 UE und praktische Erfahrung von mind. 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung unter Supervision (mind. 40h).
Theorieseminare aus dem üblichen Curriculum der PP-Ausbildung mit direktem Bezug zur Zusatzqualifikation Gruppentherapie sind anrechenbar. Der Lehrplan umfasst die erforderlichen 48 UE. Wir weisen jedoch darauf hin, dass hierauf kein Anspruch besteht. Ggf. fehlende Seminarstunden können Sie bei externen Anbietern belegen, bspw. der DGVT, die regelmäßig (kostenpflichtige) Weiterbildungsveranstaltungen i.R. des Gruppencurriculums anbietet.
Übende und Suggestive Verfahren
Sie machen die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut:in (PP) und möchten in Ihrer zukünftigen Praxis auch Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie oder klinische Hypnose anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen? Dann bietet sich der Erwerb der Zusatzqualifikation Übende und suggestive Techniken an.
Vom Gesetz her ist hierfür der Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Interventionen im Rahmen des Fachkundenachweises gemäß Abs. 1 bis 3 durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Im Rahmen der theoretischen Ausbildung zum PP am ZfP Bonn wird dies entsprechend berücksichtigt.